Ein gemeinsamer Weg zu einem neuen Jagdgesetz im Kanton Basel-Landschaft

Die Revision eines Jagdgesetzes ist ein politisch heikles Thema, das stark polarisieren kann. Das musste auch der Kanton Basel-Landschaft Mitte des letzten Jahrzehnts feststellen. Für den zweiten Anlauf der Totalrevision, nun mit dem Ziel eines neuen Wildtier- und Jagdgesetzes, ist der Kanton deshalb einen unkonventionellen Weg gegangen.

Sieben Uhr abends an einem Donnerstag. Im Sitzungszimmer befinden sich rund 30 Menschen unterschiedlichen Alters und Berufes. Der Beamer gibt eine PowerPoint-Folie mit dem Betriebsmodell C wieder. Im Raum stehen Flipcharts, voll von Notizen zu den Überschriften A, B, C. Trotz der späten Stunde wird diskutiert und fleissig dokumentiert. Die Teilnehmenden versuchen den Ton stets höflich zu behalten, auch wenn die Stimmen immer lauter zu werden scheinen. Offizielle Rollen hin oder her, wenn man über die Zukunft der Jagd im Kanton Basel-Landschaft spricht, gehören Emotionen dazu.

Der Moderator führt den Abend zum Abschluss. Der Verweis auf das zuvor gemeinsam erarbeitete Leitbild Wild bleibt nicht vergessen. Denn darum sind sie alle hier versammelt, in einem Sitzungsraum im Schloss Ebenrain in Sissach – anstatt zuhause beim Familienabendessen, beim Sport oder mit Freunden am Stammtisch zu sein. Man hat sich gemeinsame Ziele über den künftigen Umgang mit Wildtieren und der Jagd in beiden Basel gesetzt und diese in einem Leitbild festgehalten. Alle waren sie dabei – die Vertreter:innen von Jagd, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Freizeit und Naturschutz, sogar die Hündeler. Sie alle streben einen nachhaltigen Umgang mit Wildtieren in der Region an. An der Frage, wie man die gesetzten Ziele erreicht, arbeitet man gemeinsam.

Der ursprüngliche Auftrag des Regierungsrates ist einfach. Das Jagdgesetz Basel-Landschaft muss totalrevidiert werden. Der dafür verantwortliche Leiter des Amtes für Wald beider Basel, Ueli Meier, glaubt nicht daran, dass sich ein solches Vorhaben in der stillen Amtsstube realisieren lässt – denn Wildtiere gehen alle etwas an. So wird unter Federführung von Jagdverwalter Holger Stockhaus ein mehrjähriger, systematischer Prozess gestartet. Zuerst wird mit breit angelegten Workshops gemeinsam mit allen Anspruchsgruppen das Leitbild Wild entwickelt. Daraufhin diskutiert man volkswirtschaftliche Betriebsmodelle zur Erreichung dieser Ziele. Das gemeinsam gewählte Modell skizziert die Rollen und das Zusammenspiel aller an der Jagd und am Wildtiermanagement Beteiligten. Dieses wird durch Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemeinden in einen Gesetzesentwurf übersetzt. Der Entwurf geht in die Vernehmlassung. Nicht alle Anspruchsgruppen sind mit dem vorgeschlagenen Gesetzestext glücklich. Es folgen Verhandlungen mit den wichtigsten Anspruchsgruppen um einzelne Formulierungen der Gesetzestexte. Wieder werden die Abende lang. Durch Corona wird der Prozess nicht gestoppt, die Diskussionen gehen nun nahtlos an virtuellen Runden Tischen und in Online-Sitzungen weiter.

Begleitet wird der gesamte Prozess durch ein Beratungsteam von bcp unter der Leitung von Margarita Antoni, Senior Consultant und Martin Bachmann, Partner. Strukturierte, aufeinander aufbauende Schritte, professionell moderiert und sauber dokumentiert, alle Anspruchsgruppen bedürfnisgerecht entlang des Entwicklungsprozesses eingebunden – Proaktives Stakeholdermanagement nennt sich das, wenn die Grundlagen zur Einleitung von entscheidenden Veränderungen an einem Tisch mit den beteiligten Parteien erarbeitet werden. Die externe Begleitung sorgt nicht nur für die Struktur des Vorgehens, sondern ermöglicht es auch, dass die Vertreter:innen der kantonalen Stellen sich adäquat am Prozess beteiligen können. So können die Fachverantwortlichen seitens des Kantons als gleichberechtigte Partei an den Runden Tischen mitdiskutieren und damit die gesamtöffentlichen Interessen im Sinne ihres Auftrags vertreten. Der Auftraggeber, Regierungsrat Thomas Weber, unterstützt den Prozess und sorgt für das notwendige politische Leadership. Stete Transparenz über das Vorgehen, den aktuellen Stand, die nächsten Schritte aber auch die Transparenz der Ergebnis- und Prozessdokumentation sind weitere entscheidende Erfolgsfaktoren.

So wird im Sommer 2020 nicht nur ein von allen wichtigen Anspruchsgruppen gemeinsam entwickelter Entwurf des Wildtier- und Jagdgesetzes des Kantons Basel-Landschaft an den Landrat überwiesen, sondern auch deren Erarbeitungsgeschichte. Mit einer separaten Post erhalten die Landräte und Landrätinnen ein Schreiben. Darin bittet die im Prozess lange Zeit wohl kritischste Anspruchsgruppe darum, das Gesetz anzunehmen.

Nach der überaus deutlichen Annahme des Gesetzes im Landrat, mit 78 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, gibt es kein Referendum. Ohne politische Nebengeräusche tritt das breit akzeptierte Gesetz voraussichtlich noch im Winter 2021/22 - im Verbund mit einer ebenfalls in einem Mitwirkungsprozess erarbeiteten Verordnung - in Kraft.

 

Autorin: Margarita Antoni